Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Wilma-V Hygienemanagement, Marina Schneider/Auftragnehmer“, und seinen Kunden/Auftraggeber, über Leistungen der Schädlingsbekämpfung.
2. Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen zur Bekämpfung und Prävention von Schädlingen. (2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. (3) Ein dauerhafter Erfolg kann nicht garantiert werden, da dieser von äußeren Umständen (z. B. Hygiene, bauliche Gegebenheiten) abhängt.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen bereitzustellen. (2) Er hat sicherzustellen, dass die zu behandelnden Bereiche zugänglich sind. (3) Anweisungen des Auftragnehmers (z. B. Vorbereitungsmaßnahmen) sind einzuhalten. (4) Bei Nichtbeachtung können zusätzliche Kosten entstehen.
4. Termine und Ausführung
(1) Termine sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich bestätigt wurden. (2) Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. (2) Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. (3) Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 14 Tagen] ohne Abzug zahlbar. (4) Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen zu berechnen.
(5) Die erste angefangene Arbeitsstunde wird unabhängig von der tatsächlichen Dauer als volle Stunde in Rechnung gestellt. Darüberhinausgehende Arbeitszeiten werden je angefangene 30 Minuten berechnet.
6. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. (2) Für Folgeschäden oder indirekte Schäden wird keine Haftung übernommen. (3) Der Einsatz von Bioziden erfolgt nach gesetzlichen Vorschriften; Restrisiken können nicht ausgeschlossen werden.
7. Gewährleistung
(1) Eine Gewährleistung wird nur im Rahmen der vereinbarten Leistungen übernommen. (2) Wiederbefall durch externe Einflüsse stellt keinen Mangel dar.
8. Kündigung
(1) Laufende Verträge können mit einer Frist von [z. B. 4 Wochen] gekündigt werden, wenn nicht anders vereinbart (2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
