Technische Regeln für Gefahrstoffe 523 (TRGS 523)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 523 erläutern die Schutzmaßnahmen bei der Schädlingsbekämpfung mit gesundheitsschädlichen und giftigen Stoffen.
Diese Regeln berücksichtigen Erkenntnisse der Sicherheitstechnik, Arbeitsmedizin, Hygiene und Arbeitswissenschaft, wenn giftige Stoffe eingesetzt werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt die TRGS heraus.
Bei unseren Einsätzen halten wir uns an dieses Regelwerk. Wir stellen nicht nur unsere eigene Sicherheit her, sondern auch Ihre. Damit Sie nach unserem Einsatz sich wieder gefahrlos in Ihren Räumen aufhalten können.